«Steuernummer»: Wer selbstständig arbeiten will, hat Anspruch darauf

05-JAN-10

Wer ein Gewerbe anmeldet und "ernsthaft die Absicht bekundet", als Unternehmer tätig zu werden, so hat das Finanzamt ihm auf Antrag eine "Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke" zu erteilen. Er kann sonst keine Rechnungen schreiben, weil darin die Umsatzsteuer- oder die Identifikationsnummer angegeben sein muss. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der "Gewerbetreibende" offensichtlich das Ziel verfolgt, den Vorsteuerabzug für - zu privaten Zwecken bezogene Lieferungen oder Leistungen - zu Unrecht in Anspruch zu nehmen. (Hier ging es um einen aus Polen zugezogenen Handwerker, der als Subunternehmer tätig sein wollte. Dem Finanzamt wurde ins Stammbuch geschrieben: Sie sei nicht berechtigt, im Sinne einer "Gefahrenabwehr" bereits im Vorfeld des Tätigwerdens des Mannes ihm die steuerliche Erfassung zu versagen.) (Bundesfinanzhof, II R 66/07)